Geltungsbereich der Vignette in Österreich
Die österreichische Autobahn- und Schnellstraßennetz wird von der ASFINAG betrieben und umfasst mehr als 2200 Kilometer. Für die Nutzung der meisten dieser Straßen ist eine gültige Vignette erforderlich. Diese dient als Mautnachweis und ermöglicht die freie Fahrt auf den Autobahnen (Autobahnen und Schnellstraßen) in ganz Österreich. Die Vignette ist in verschiedenen Varianten für 10 Tage, 2 Monate oder 1 Jahr erhältlich und ist verpflichtend für alle Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
Die Vignettenpflicht gilt für alle Autobahnen und Schnellstraßen, die im ASFINAG-Netz integriert sind. Ausgenommen sind einzelne Streckenabschnitte wie Sondermautstrecken oder spezielle Tunnel, die zusätzlich kostenpflichtig sind und nicht durch die Vignette abgedeckt werden.
Diese Seite erläutert detailliert, in welchen Bundesländern und auf welchen Streckenabschnitten die Vignette gültig ist, welche Besonderheiten es gibt und welche Ausnahmen zu beachten sind.
Autobahnen nach Bundesland
| Bundesland | Autobahnen und Schnellstraßen | Länge (km) | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Wien | A23 (Südosttangente), A2 (bis zur Stadtgrenze) | ca. 60 | Stadtnahe Strecken, hohe Verkehrsbelastung |
| Niederösterreich | A1, A2, A21, S1, S2, S3 | ca. 700 | Wichtiges Transitgebiet, viele Zufahrten zu Wien |
| Oberösterreich | A1, A8, A9, S10, S33 | ca. 450 | Verbindung zu Deutschland und Tschechien |
| Salzburg | A1, A10 (Tauern Autobahn), A8 | ca. 300 | Alpenquerung, mehrere Tunnelabschnitte |
| Tirol | A12 (Inntal Autobahn), A13 (Brenner Autobahn) | ca. 270 | Brenner Autobahn mit gesonderter Maut |
| Vorarlberg | A14 (Rheintal Autobahn) | ca. 80 | Grenznähe zu Deutschland und Schweiz |
| Kärnten | A2, A10 (Tauern Autobahn), S37 | ca. 360 | Verbindung zu Slowenien und Italien |
| Steiermark | A2, A9 (Pyhrn Autobahn), S35 | ca. 450 | Alpenquerung, intensive Nutzung im Güterverkehr |
| Burgenland | A4, A3 | ca. 120 | Grenznähe zu Ungarn und Slowakei |
Quelle: ASFINAG, Stand 2024
Lokale Besonderheiten und Hinweise
- Brenner Autobahn (A13): Diese Strecke ist nicht durch die Standardvignette abgedeckt. Für die Nutzung der Brenner Autobahn fällt eine separate Mautgebühr an, die direkt an Mautstellen entrichtet wird.
- Tunnel mit Zusatzgebühr: Einige Tunnel, wie der Tauerntunnel (A10) oder der Arlbergtunnel (A14), verlangen eine gesonderte Tunnelmaut zusätzlich zur Vignette. Diese Gebühren werden separat an den jeweiligen Tunnelportalen erhoben.
- Strecken ohne Vignettenpflicht: Einige Schnellstraßen und Autobahnabschnitte, insbesondere im Bereich von Ein- und Ausfahrten oder Umgehungsstraßen, können ohne Vignette befahren werden. Es empfiehlt sich, die genaue Streckenführung vor Fahrtantritt zu prüfen.
- Grenzübergänge: An den Grenzen zu Deutschland, Italien, Slowenien, Ungarn, der Schweiz und der Slowakei sind Vignettenpflicht und Mautregelungen zu beachten. Oft sind an den Grenzübergängen Verkaufsstellen für Vignetten eingerichtet.
- Winterliche Verkehrsregelungen: Im Winter gelten auf bestimmten Strecken Abschnitte mit Winterreifenpflicht und Schneekettenpflicht. Diese Regelungen sind unabhängig von der Vignettenpflicht und müssen beachtet werden.
- Besonderheiten für Lkw und schwere Fahrzeuge: Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt eine andere Mautregelung (digitale Go-Maut), die nicht durch die klassische Vignette abgedeckt ist.
- Motorräder: Motorräder benötigen ebenfalls eine Vignette, die aber günstiger ist als die für Pkw. Die Vignette ist entweder als Klebevignette oder digital erhältlich.
- Elektrofahrzeuge: Elektroautos benötigen ebenfalls eine Vignette, da die Mautpflicht unabhängig vom Fahrzeugantrieb gilt.
Ausnahmen und besondere Fälle
1. Fahrzeuge mit Sondergenehmigung
2. Kurzstreckenbefreiungen
3. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen
4. Elektronische Vignette
5. Fahrzeuge mit Gesamtgewicht über 3,5 t
6. Befreiungen für bestimmte Personengruppen
Verwandte Themenbereiche
Kontaktieren Sie uns bei Fragen:
[email protected] | Telefon: +43 316 789 012
Adresse: Herrengasse 12, 8010 Graz, Österreich