Geltungsbereich der Vignette in Österreich

Karte der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich mit Vignettenpflicht

Die österreichische Autobahn- und Schnellstraßennetz wird von der ASFINAG betrieben und umfasst mehr als 2200 Kilometer. Für die Nutzung der meisten dieser Straßen ist eine gültige Vignette erforderlich. Diese dient als Mautnachweis und ermöglicht die freie Fahrt auf den Autobahnen (Autobahnen und Schnellstraßen) in ganz Österreich. Die Vignette ist in verschiedenen Varianten für 10 Tage, 2 Monate oder 1 Jahr erhältlich und ist verpflichtend für alle Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Die Vignettenpflicht gilt für alle Autobahnen und Schnellstraßen, die im ASFINAG-Netz integriert sind. Ausgenommen sind einzelne Streckenabschnitte wie Sondermautstrecken oder spezielle Tunnel, die zusätzlich kostenpflichtig sind und nicht durch die Vignette abgedeckt werden.

Diese Seite erläutert detailliert, in welchen Bundesländern und auf welchen Streckenabschnitten die Vignette gültig ist, welche Besonderheiten es gibt und welche Ausnahmen zu beachten sind.

Autobahnen nach Bundesland

Bundesland Autobahnen und Schnellstraßen Länge (km) Besonderheiten
Wien A23 (Südosttangente), A2 (bis zur Stadtgrenze) ca. 60 Stadtnahe Strecken, hohe Verkehrsbelastung
Niederösterreich A1, A2, A21, S1, S2, S3 ca. 700 Wichtiges Transitgebiet, viele Zufahrten zu Wien
Oberösterreich A1, A8, A9, S10, S33 ca. 450 Verbindung zu Deutschland und Tschechien
Salzburg A1, A10 (Tauern Autobahn), A8 ca. 300 Alpenquerung, mehrere Tunnelabschnitte
Tirol A12 (Inntal Autobahn), A13 (Brenner Autobahn) ca. 270 Brenner Autobahn mit gesonderter Maut
Vorarlberg A14 (Rheintal Autobahn) ca. 80 Grenznähe zu Deutschland und Schweiz
Kärnten A2, A10 (Tauern Autobahn), S37 ca. 360 Verbindung zu Slowenien und Italien
Steiermark A2, A9 (Pyhrn Autobahn), S35 ca. 450 Alpenquerung, intensive Nutzung im Güterverkehr
Burgenland A4, A3 ca. 120 Grenznähe zu Ungarn und Slowakei

Quelle: ASFINAG, Stand 2024

Lokale Besonderheiten und Hinweise

  • Brenner Autobahn (A13): Diese Strecke ist nicht durch die Standardvignette abgedeckt. Für die Nutzung der Brenner Autobahn fällt eine separate Mautgebühr an, die direkt an Mautstellen entrichtet wird.
  • Tunnel mit Zusatzgebühr: Einige Tunnel, wie der Tauerntunnel (A10) oder der Arlbergtunnel (A14), verlangen eine gesonderte Tunnelmaut zusätzlich zur Vignette. Diese Gebühren werden separat an den jeweiligen Tunnelportalen erhoben.
  • Strecken ohne Vignettenpflicht: Einige Schnellstraßen und Autobahnabschnitte, insbesondere im Bereich von Ein- und Ausfahrten oder Umgehungsstraßen, können ohne Vignette befahren werden. Es empfiehlt sich, die genaue Streckenführung vor Fahrtantritt zu prüfen.
  • Grenzübergänge: An den Grenzen zu Deutschland, Italien, Slowenien, Ungarn, der Schweiz und der Slowakei sind Vignettenpflicht und Mautregelungen zu beachten. Oft sind an den Grenzübergängen Verkaufsstellen für Vignetten eingerichtet.
  • Winterliche Verkehrsregelungen: Im Winter gelten auf bestimmten Strecken Abschnitte mit Winterreifenpflicht und Schneekettenpflicht. Diese Regelungen sind unabhängig von der Vignettenpflicht und müssen beachtet werden.
  • Besonderheiten für Lkw und schwere Fahrzeuge: Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt eine andere Mautregelung (digitale Go-Maut), die nicht durch die klassische Vignette abgedeckt ist.
  • Motorräder: Motorräder benötigen ebenfalls eine Vignette, die aber günstiger ist als die für Pkw. Die Vignette ist entweder als Klebevignette oder digital erhältlich.
  • Elektrofahrzeuge: Elektroautos benötigen ebenfalls eine Vignette, da die Mautpflicht unabhängig vom Fahrzeugantrieb gilt.

Ausnahmen und besondere Fälle

1. Fahrzeuge mit Sondergenehmigung

Fahrzeuge, die im Rahmen von Baustellen, Rettungsdiensten oder anderen Sonderaufgaben unterwegs sind, können unter bestimmten Bedingungen von der Vignettenpflicht befreit sein. Eine offizielle Sondergenehmigung ist notwendig.

2. Kurzstreckenbefreiungen

Einige kurze Autobahnabschnitte in der Nähe von Städten, beispielsweise bei Wien, sind von der Vignettenpflicht ausgenommen, um den lokalen Verkehr zu erleichtern.

3. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen

Ausländische Fahrzeuge müssen ebenfalls eine gültige Vignette besitzen. Bei Verstößen drohen hohe Strafen. Vignetten können an Grenzübergängen, Tankstellen oder online erworben werden.

4. Elektronische Vignette

Die digitale Vignette ist als Alternative zur Klebevignette erhältlich und bietet den Vorteil, dass sie mit dem Kennzeichen verknüpft wird. Sie ist ab dem Aktivierungsdatum gültig und nicht sichtbar am Fahrzeug angebracht.

5. Fahrzeuge mit Gesamtgewicht über 3,5 t

Für Lkw, Busse und andere schwere Fahrzeuge gilt das sogenannte GO-Maut-System. Diese Fahrzeuge benötigen keine klassische Vignette, müssen jedoch über ein On-Board-Unit-System Maut zahlen.

6. Befreiungen für bestimmte Personengruppen

Behinderte Personen mit entsprechendem Nachweis können unter bestimmten Bedingungen von der Vignettenpflicht ganz oder teilweise befreit werden.

Verwandte Themenbereiche

Kontaktieren Sie uns bei Fragen:
[email protected] | Telefon: +43 316 789 012
Adresse: Herrengasse 12, 8010 Graz, Österreich